Zahlen - Daten - Fakten
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften
Die Leistungen nach dem SGB II werden anders als bei der Arbeitslosenhilfe nicht für Einzelpersonen, sondern für Bedarfsgemeinschaften gewährt. Dabei zählt auch ein allein lebender Mensch als Bedarfsgemeinschaft.
Sofern in einem Haushalt mehrere Personen leben, bilden Alleinerziehende und ihre Kinder bis zum 24. Lebensjahr eine solche Gemeinschaft, ebenso wie Ehepartner oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft und ihre Kinder bis zum 24. Lebensjahr.
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen
Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten,
- eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und
- dabei den Vermittlungsbemühungen des Zentrum für Arbeit zur Verfügung stehen und
- sich arbeitslos gemeldet haben.
In § 16 Abs. 2 , SGB III, ist ferner geregelt, dass Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten.
Entwicklung der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) sind laut gesetzlicher Definition Personen, die:
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- ihren Lebensunterhalt oder die Kosten der Arbeitssuche nicht selbst tragen können und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger nach SGB II
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) lebt. Ausgenommen sind Kinder, die (zum Beispiel auf Grund einer Behinderung) Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben.
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Quelle für die Grafik: Arbeitsmarktreports nach Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit
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