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Öffnungszeiten
Bitte melden Sie sich immer am Empfang an und denken Sie an eine Atemschutzmaske. Informationen zum Atemschutz.
- Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
- Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
Im Hinblick auf die aktuelle Ausbreitung des Corona-Virus und zur Prävention gegen Versorgungsengpässe erfolgt im Zentrum für Arbeit vorübergehend eine Reduzierung der persönlichen Vorsprachen.
Termine sind nur nach Absprache und mit schriftlicher Einladung möglich.
Informationen zum Tragen von Atemschutzmasken
- Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung sind ab dem 3. Januar 2021 verpflichtet, in den Gebäuden eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig.
- Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer FFP2-Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie tragen.
- Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, und Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von den Verpflichtungen nach den vorherigen Absätzen ausgenommen.
- Ab dem 18. Lebensjahr gilt für das Betreten des Gebäudes darüber hinaus weiterhin die 3G-Regelung.
Kontakt
Bavinkstraße 2326789 Leer (Ostfriesland)
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Telefon:0491 926-2000(Zentrale)
Fax:0491 926-2999
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