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Informationen für Selbstständige und Freiberufler
Die seit dem Ausbruch der Pandemie veranlassten Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus haben auch für Selbstständige und Freiberufler wirtschaftliche Folgen. Wenn gar keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts mehr zur Verfügung stehen, kann trotz der Selbstständigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld nach dem SGB II bestehen.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich der Antragsformulare unter:https://www.zfa-leer.de/Zentrum-für-Arbeit/Dokumente/
Hinsichtlich betrieblichem Sach- und Finanzaufwand finden Sie weitere Informationen vom Amt für Digitalisierung und Wirtschaft des Landkreises Leer unter: https://www.landkreis-leer.de/Wirtschaft-Bauen/Coronavirus-Hilfe-
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26789 Leer (Ostfriesland)
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