Informationen zum Arbeitslosengeld II
Die Antragstellung erfolgt bei den zuständigen Gemeinden des Landkreises Leer
Für die finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (passive Leistungen) nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind seit Januar 2005 die zwölf Städte und Gemeinden im Landkreis Leer zuständig.
Nachdem Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II bei dem für Sie zuständigen Sozialamt eingereicht haben, wird Ihnen innerhalb von wenigen Tagen ein Termin bei einem Arbeitsvermittler im Zentrum für Arbeit gegeben. Nachdem Sie diesen Termin wahrgenommen haben und alle Unterlagen vorliegen, kann Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden.
Passive Leistungen sind:
- Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige
- Sozialgeld für nicht Erwerbsfähige in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Erwerbsfähigen
Für die passiven Leistungen ist das örtliche Sozialamt zuständig. Alle Fragen und Anträge zum Lebensunterhalt müssen dort gestellt werden. Auch Änderungen der Lebensumstände des/der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, wie Krankenhaus- und Einrichtungsaufenthalt (zum Beispiel: Therapie und Haft), Arbeitsaufnahme oder weitere Veränderungen der Lebensumstände muss er/sie dem Sozialamt unverzüglich melden.
Bei weiteren Fragen zum Leistungsrecht wenden Sie sich bitte an das Sozialamt des Wohnortes.
Informationen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende
Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Grundsicherung
Informationsbroschüre der Bundesagentur für Arbeit mit relevanten Daten zum SGB II