Bildungs- und Teilhabeleistungen
Anspruch haben alle Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII erhalten, nach dem Bundeskindergeldgesetz kinderzuschlagsberechtigt sind, nach dem Wohngeldgesetz wohngeldberechtigt sind oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Was kann mein Kind in Anspruch nehmen?
Übernahme der Kosten für das Mittagessen in Schule, Hort oder Kindergarten
Übernahme der Kosten für Tagesausflüge
Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassenfahrten und Kita-Fahrten
Übernahme der Kosten für Lernförderung sowie Zuschuss zum Schulbedarf (Schulranzen, Stifte usw.)
Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung
Unterstützung von sportlichen, kulturellen und anderen Freizeitaktivitäten (zum Beispiel: Sportverein, Musikschule) und vieles, vieles mehr.
Wer kann diese Leistungen erhalten?
Anspruch haben alle Kinder und Jugendliche, deren Eltern entweder
- Arbeitslosengeld II
- Wohngeld
- Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag
beziehen. Auch junge Erwachsene bis 25 Jahre, die eine Schule besuchen und kein eigenes Einkommen beziehen, können einen Antrag stellen.
Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie auch unter: http://www.bildungspaket.bmas.de/
Bitte fragen Sie uns!
Sie erreichen uns während der Öffnungszeiten unter den Telefonnummern:
- 0491/9994–2073 oder
- 0491/9994–2086 oder
- 0491/9994–2003
Formulare
pdf-Datei: Antrag BuT
pdf-Datei: Antrag BuT, ausfüllbar am PC
pdf-Datei: Antrag Sprachförderung
pdf-Datei: Antrag auf Sprachförderung, ausfüllbar am PC
pdf-Datei: Angaben zur Person
pdf-Datei: Abrechnung Lern-, bzw. Sprachförderung
pdf-Datei: Anwesenheitsliste Lernförderung (notwendig zur Abrechnung)
pdf-Datei: Merkblatt BuT
pdf-Datei: Vollmacht BuT