Menuepunkte
- Zentrum für Arbeit in
Leer/Ostfriesland
Bavinkstr. 23
D - 26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 - 99 94 - 0
Telefax: 0491 - 99 94 - 29 99
e-Mail: zfa-info@lkleer.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr8.00-12.30 Uhr
Do14.00-17.00 Uhr
Zurück zum SchnellmenüSeiteninhalt
Bundesprojekt Bürgerarbeit im LandkreisLeer
Das Zentrum für Arbeit – Jobcenter - des Landkreises Leer hat sich am 18.05.2010 mit einem eigens dafür erstellten Konzept an dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgerufenen Interessensbekundungsverfahren im Rahmen des Bundesprojektes Bürgerarbeit beteiligt. Viele arbeitsmarktnahe lokale Akteure haben dieses Projekt unterstützt. Am 09.07.2010 erhielt der Landkreis Leer die Bewilligung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit folgendem Wortlaut: „ ... ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Ihr eingereichtes Konzept zur Erprobung der Bürgerarbeit bewertet hat und Sie ausgewählt wurden, ein Modellprojekt durchzuführen.“
Damit ist es dem Zentrum für Arbeit des Landkreises Leer gelungen, neben der Beteiligung am Aktionsbündnis „Perspektive 50 plus“ und der Bewilligung des Konzeptes „Frischer Wind für Alleinerziehende“ ein drittes aus Bundesmitteln finanziertes Programm zur Integration von Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, in den Landkreis Leer zu holen.Präsentation Bürgerarbeit und Bildungspaket [PDF: 229 KB]
Worum geht es?
An erster Stelle steht für Menschen, die Arbeitslosengeld-II-Leistungen erhalten, die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Das Modell Bürgerarbeit basiert dabei auf vier Stufen, die sich u. a. mit der intensiven Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und einer Qualifizierungs- und Förderphase beschäftigen. Auf der letzten Stufe steht schließlich die geförderte Beschäftigung im Rahmen der Bürgerarbeit. Langzeitarbeitslose Menschen im Landkreis Leer müssen ununterbrochen 36 Monate Arbeitslosengeld-II-Leistungen bezogen haben. Dann können sie an diesem Arbeitsmarktmodell teilnehmen. Erst wenn es den verantwortlichen Arbeitsvermittlern und Fallmanagern im Zentrum Leer nicht gelungen ist, sie im Rahmen des Modellprojektes in den ersten Arbeitsmarkt sozialversicherungspflichtig zu integrieren, greift die Chance, einen der 175 Bürgerarbeitsplätze im Landkreis Leer zu erhalten.
Wie entstehen Bürgerarbeitsplätze?
Bürgerarbeitsplätze setzen voraus, dass die zu erledigenden Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und die Bedingungen der Wettbewerbsneutralität erfüllen. Das bedeutet, für die Bürgerarbeitsplätze gelten die gleichen Voraussetzungen wie für mögliche Arbeitsgelegenheiten. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Bürgerarbeitsplätze koordiniert das Bundesverwaltungsamt in Köln. Die Bewilligung umfasst eine dreijährige finanzielle Förderung, die 1.080,00 Euro pro Monat beträgt bei einer Arbeitszeit von 30 Wochenstunden und 720,00 € bei einer Arbeitszeit von 20 Stunden.
rundlage für diese finanzielle Förderung ist ein Arbeitsvertrag über eine Beschäftigung mit 30 Wochenstunden. Das dieser Förderung zugrunde liegende Arbeitnehmer-Brutto-Einkommen beträgt dabei 900,00 Euro.
Programmziele:
Das Zentrum für Arbeit nimmt 350 Haushalte, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, in das Programm auf. Das sind mehr als 700 erwerbsfähige Hilfebedürftige. 175 Bürgerarbeitsplätze werden eingerichtet, davon 100 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden und 75 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden. Darüber hinaus ist geplant, ca. 300 Personen direkt in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Weitere Auskünfte und Informationen:
Projektleitung
Heinz-Georg Smit
Tel. 0491-9994-2016
heinzgeorg.smit@lkleer.de
Projektassistenz
Petra Müller
Tel. 0491-9994-2232
petra.mueller@lkleer.de
Koordinator Bürgerarbeitsplätze
Detlef Beckmann
Tel. 0491-9994-2015
detlef.beckmann@lkleer.de
Zurück zum Schnellmenü




