Menuepunkte
- Zentrum für Arbeit in
Leer/Ostfriesland
Bavinkstr. 23
D - 26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 - 99 94 - 0
Telefax: 0491 - 99 94 - 29 99
e-Mail: zfa-info@lkleer.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr8.00-12.30 Uhr
Do14.00-17.00 Uhr
Zurück zum SchnellmenüSeiteninhalt
ALG II Antragstellung
ALG-II Antragstellung bei den Gemeinden oben
Für die finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (passive Leistungen) nach dem
Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind seit Januar 2005 die zwölf Städte und Gemeinden im Landkreis Leer zuständig.
Nachdem Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II bei dem für Sie zuständigen Sozialamt eingereicht haben, wird Ihnen innerhalb von wenigen Tagen ein Termin bei einem Arbeitsvermittler im Zentrum für Arbeit gegeben. Nachdem Sie diesen Termin wahrgenommen haben und alle Unterlagen vorliegen, kann Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden.Passive Leistungen sind:
- Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige
- Sozialgeld für nicht Erwerbsfähige in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Erwerbsfähigen
Für die passiven Leistungen ist das örtliche Sozialamt zuständig. Alle Fragen und Anträge zum Lebensunterhalt müssen dort gestellt werden.
Auch Änderungen der Lebensumstände des/der Hilfebedürftigen, wie Krankenhaus und Einrichtungsaufenthalt (z.B. Therapie und Haft), Arbeitsaufnahme, etc. muss er/sie dem Sozialamt unverzüglich melden."Bei weiteren Fragen zum Leistungsrecht wenden Sie sich bitte an das Sozialamt des Wohnortes."
Quelle: Zentrum für Arbeit
Zurück zum Schnellmenü




