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- Zentrum für Arbeit in
Leer/Ostfriesland
Bavinkstr. 23
D - 26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 - 99 94 - 0
Telefax: 0491 - 99 94 - 29 99
e-Mail: zfa-info@lkleer.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr8.00-12.30 Uhr
Do14.00-17.00 Uhr
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Beratung und Betreuung für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Landkreis Leer
Fördern und Fordern
Seit dem 1. Januar 2005 können Sie Leistungen nach dem neuen Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.
- Eingliederungsleistungen bzw. Fördermöglichkeiten, die Ihnen helfen, eine Arbeit zu finden, und
- Geldleistungen.
Für beide Leistungen ist im Landkreis Leer das Zentrum für Arbeit in der Bavinkstr. 23 in Leer zuständig.
Wann erhalte ich Leistungen?
Generell erhalten Sie Leistungen, wenn Sie
- mindestens 15 und noch nicht 65 Jahre alt,
- erwerbsfähig und
- hilfebedürftig sind sowie
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wann bin ich hilfebedürftig?
Sie sind hilfebedürftig, wenn Sie Ihren Unterhalt und den Ihrer Familie nicht aus eigenen Mitteln und Kräften, also Ihrem Einkommen, Vermögen und Ihrer Arbeitskraft, decken können.
Wann bin ich erwerbsfähig?
Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie gesundheitlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.
Beratung, Vermittlung und Eigeninitiative
Damit der berufliche Einstieg für Sie gelingt, unterstützen wir Sie umfassend. Ein persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen von Anfang an beratend zur Seite.
Ihre aktuelle Situation ist ausschlaggebend für die individuellen Förder- und Vermittlungsleistungen, die wir Ihnen anbieten. Aber auch Ihre Eigeninitiative ist gefragt. Wir setzen voraus, dass Sie sich selbst bewerben und zumutbare Beschäftigungen annehmen, auch wenn sich diese von Ihrer früheren Tätigkeit unterscheiden oder der Arbeitsort weiter entfernt ist.
Manchmal sind es auch persönliche Probleme, die die Suche nach einem Arbeitsplatz oder die Aufnahme einer Beschäftigung erschweren.
Folgende Beratungsangebote unterstützen Sie in persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Problemlagen:
- Unterstützung bei der Beschaffung einer Kinderbetreuungsmöglichkeit
- Schuldnerberatung
- Suchtberatung
- Psychosoziale Beratung
Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Er kann in Absprache mit Ihnen auch für Ihre Familie Hilfen einleiten oder Kontakte zu anderen Institutionen herstellen.
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